Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang (RSA)

Der Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang (RSA) wird nach der aktuellen RettAPO-NRW durchgeführt und bildet auch den Abschluss des vom „Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen“ vereinbarten 520-Stunden Programms.

Der Rettungssanitäter*innen Abschlusslehrgang (RSA) bildet den Abschluss der Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter und findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter statt. Er hat einen Umfang von 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und dauert in der Regel fünf Tage. Anschließend erfolgt die staatliche Prüfung.

Tätigkeit

Im Krankentransport begleiten Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter erkrankte Menschen auf ihrem Weg in Kliniken oder andere Behandlungseinrichtungen. Während der Fahrt sind sie für die Betreuung und die medizinische Unterstützung der Patientinnen und Patienten zuständig. In Notfallsituationen leisten sie Hilfe und sorgen für eine angemessene Weiterversorgung. Auch in der Notfallrettung kommen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter zum Einsatz: als Fahrer*innen von Notfallkrankenwagen oder Rettungswagen assistieren sie Notfallsanitäter*innen oder Notärzten*innen bei der Versorgung von erkrankten oder verunglückten Menschen.

Inhalte

  • Theoretische und praktische Vorbereitung auf die staatliche Rettungssanitäter*innen Prüfung
  • Praxis- und Fallbeispieltraining

Teilnahmevoraussetzungen

für den RS-Abschlusslehrgang bzw. Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche RS-Prüfung

Mindestens drei Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs müssen folgende Nachweise bei der Schule eingegangen sein:

  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung (nach Anlage 3 der RettAPrVO)
  • Antrag auf Zulassung zur staatlichen Rettungssanitäter*innen Prüfung – im Original
  • Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises, Reisepasses oder sonstigen Identitätsnachweises – im Original
  • Führungszeugnis Belegart N im Original, das zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als drei Monate sein soll – im Original

Bis zum Beginn der Prüfung müssen folgende Nachweise bei der Schule eingegangen sein:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am RS-Abschlusslehrgang
  • Nachweise über den erfolgreichen Abschluss des Klinik- und Rettungswachenpraktikums gemäß RettAPrVO

Termine 2024

AusbildungZeitraumPrüfungstage
RSA 1/24Montag, 26.02.2024 bis Freitag, 01.03.2024 - Ausgebucht!!!04./05.03.2024
RSA 2/24Montag, 06.05.2024 bis Freitag, 10.05.2024 - Ausgebucht!!!13./14.05.2024
RSA 3/24Montag, 12.08.2024 bis Freitag, 16.08.2024 - Noch 2 freie Plätze!!!19./20.08.2024
RSA 4/24Montag, 28.10.2024 bis Freitag, 01.11.202404./05.11.2024
RSA 5/24Montag, 02.12.2024 bis Freitag, 06.12.2024 - Keine Übernachtung möglich09./10.12.2024

 

 

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Preise*

  • Lehrgangskosten 600,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung
  • Lehrgangskosten U27 + Mittagsessen 700,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung
  • Lehrgangskosten U27 + Vollpension 1.200,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung
  • Lehrgangskosten Ü27 + Mittagessen 719,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung
  • Lehrgangskosten Ü27 + Vollpension 1.234,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung
  • FSJ/BFD ,- € Preis auf Anfrage

* Aus steuerrechtlichen Gründen ergeben sich Preisunterschiede für TeilnehmerInnen unter 27 Jahre (U27) und TeilnehmerInnen über 27 Jahre (Ü27).

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Stephan RzadkowskiLeitung Rettungsdienstschule und Breitenausbildung

ASB Landesschule NRW
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s.rzadkowski(at)asb-nrw.de

Patricia DörrReferentin Rettungsdienst und Breitenausbildung

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doerr(at)asb-nrw.de