Lehrgangsbedingungen

Anmeldung

Für die Anmeldung zu den Seminaren verwenden Sie bitte das auf unserer Internetseite verfügbare Anmeldeformular der ASB Landesschule NRW. Sie erleichtern uns dadurch die Verwaltungsarbeit. Achten Sie darauf, dass dieses vollständig ausgefüllt und von den Teilnehmer*innen unterschrieben ist. Nicht unterschriebene Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Bei Kostenübernahme durch eine Firma oder einen Verband/Organisation muss auf der Anmeldung die Kostenübernahme mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden. Wenn aus der Anmeldung die Kostenübernahme nicht genau hervorgeht, werden die Teilnahmegebühren den Teilnehmer*innen in Rechnung gestellt.

Sie erhalten nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung eine schriftliche Anmeldebestätigung. Darüber hinaus werden Sie rechtzeitig schriftlich zum Lehrgang eingeladen. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingangsdatum berücksichtigt. Sollten sich mehr Teilnehmer anmelden als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, so wird eine Warteliste eingerichtet aus der ggf. Teilnehmer*innen nachrücken können, sofern ein bereits angemeldete*r Teilnehmer*in rechtzeitig absagt. Die Lehrgänge finden in Vollzeitform ganztags statt.

Anmeldeschluss

Für Lehrgänge des Rettungsdienstes kann die Anmeldefrist bis zu sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn liegen, da hier Fristen des Gesundheitsamtes als prüfende Behörde berücksichtigt werden müssen.

Für unsere übrigen Lehrgänge ist der jeweilige Anmeldeschluss i.d.R. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Dies ist deshalb nötig, da die Durchführung von Lehrgängen an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist. Sollten bis zum jeweiligen Anmeldeschluss nicht genügend Anmeldungen vorliegen, behält sich die Landesschule vor, den Lehrgang zu verschieben oder abzusagen. Lehrgangsanmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen können nur insoweit berücksichtigt werden, wie es die Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Lehrgänge ermöglichen.

Zugangsvoraussetzungen

Die Teilnehmer*innen sind dafür verantwortlich, dass die Zulassungsvoraussetzungen zum jeweiligen Lehrgang erfüllt werden. Alle erforderlichen Unterlagen sind rechtzeitig (am besten mit der Anmeldung) einzuschicken.

Sollte eine Anmeldung unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet die Landesschule nicht für daraus resultierende Schäden. Kann ein*e Teilnehmer*in nicht zum Lehrgang zugelassen werden, weil die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig eingegangen oder unvollständig sind, so wird die Lehrgangsgebühr in vollem Umfang fällig und demjenigen in Rechnung gestellt, der die Kostenübernahme in der Lehrgangsanmeldung erklärt hat.

Verpflichtung zur Teilnahme

Teilnehmer*innen der Seminare des BFD und FSJ, sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene und vereinbarungsgemäße Anzahl an Seminartagen abzuleisten. Sollten die Teilnehmer*innen unentschuldigt von den entsprechenden Lehrgängen fernbleiben und dadurch unverhältnismäßig höhere Kosten der Landesschule entstehen, behält sich die Landesschule vor, diese Kosten der entsendenden Dienststelle in Rechnung zu stellen. Dies betrifft sowohl die angebotenen Lehrgänge in der Landesschule, wie auch Lehrgänge, die außerhalb der Landesschule stattfinden.

Sollten des weiteren die Teilnehmer*innen nicht das vorgeschriebene Seminar der Politischen Bildung an einem Bildungszentrum des BAFzA besuchen, werden die dadurch entstehenden Kosten grundsätzlich der entsendenden Dienststelle in Rechnung gestellt.

Lehrgangsgebühren

Die entsendende Stelle/Firma erhält nach Beginn des Lehrgangs eine Rechnung über die Teilnahmegebühren. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Teilnehmer, die die Kosten selbst tragen, haben die Teilnahmegebühren bis zu Beginn des Lehrgangs zu überweisen oder bei Lehrgangsbeginn in bar zu entrichten.

Falls aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung eine Nachprüfung erforderlich wird (freiwillig), ist dafür eine gesonderte Anmeldung nötig. Die Nachprüfung kostet pauschal 25,- €.

Anreise

Die Anreise erfolgt gewöhnlich am ersten Lehrgangstag bis zu der in der Einladung mitgeteilten Uhrzeit. Bitte planen Sie genügend Reisezeit ein, so dass Sie pünktlich erscheinen können und die anderen Kursteilnehmer*innen nicht auf Sie warten müssen.

Nach vorheriger Absprache kann ggf. die Anreise auch am Vorabend erfolgen. Bitte setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig (mind. 1 Woche vor Lehrgangsbeginn) vorher mit uns in Verbindung, wenn Sie früher anreisen möchten (Verpflegung ist am Vortag in der Regel nicht möglich). Den Zimmerschlüssel erhalten Sie in unserem Lehrgangsbüro (gegenüber der Haupteingangstüre).

Hausordnung

Die Hausordnung und der Lehrgangsablauf werden den Teilnehmer*innen zu Lehrgangsbeginn mitgeteilt und sind verbindlich. Missachtet ein*e Teilnehmer*in die Hausordnung oder stört er*sie durch sein Verhalten den geregelten Unterrichtsablauf bzw. den Hausfrieden, kann er*sie ermahnt und bei Wiederholungsfällen vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Die Landesschule haftet in solchen Fällen nicht für daraus resultierende Schäden. Auch wird die Lehrgangsgebühr in vollem Umfang fällig.

Unterrichtsversäumnis

Wenn keine speziellen Vorschriften für Lehrgänge des Rettungsdienstes bestehen (z.B. staatliche Ausbildungsverordnungen) kann nur dann eine Prüfungszulassung erfolgen bzw. eine vollständige und erfolgreiche Teilnahme bescheinigt werden, wenn nicht mehr als zehn Prozent des Lehrgangs versäumt wurden (auch krankheitsbedingt).

Bei Lehrgängen der Breitenausbildung sind grundsätzlich keine Fehlzeiten erlaubt. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 10% der Unterrichtszeit als Fehlzeit möglich, sofern gewährleistet werden kann, dass die Inhalte der Fehlzeiten, während des Lehrgangs nachgehalt werden können.

Absage von Lehrgängen und Lehrgangsteilnahme

Kann ein*e Teilnehmer*in nicht an einem Lehrgang teilnehmen, zu dem er*sie bereits eine Einladung erhalten hat, so ist dies der Landesschule unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit ggf. Teilnehmer*innen von der Warteliste nachrücken können. Erfolgt die Absage seitens des*r Teilnehmers*in (oder der kostenübernehmenden Stelle) erst nach Ablauf des Anmeldeschlusses, erscheint der*die Teilnehmer*in nicht zum Lehrgang, oder bricht er*sie den Lehrgang ab, so werden die Lehrgangsgebühren trotzdem fällig und demjenigen in Rechnung gestellt, der die Kostenübernahme in der Lehrgangsanmeldung erklärt hat.

Ein Lehrgang kann von der ASB-Landesschule NRW abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage wird den angemeldeten Teilnehmer*innen rechtzeitig bekanntgegeben (spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist). Der Landesschule erwachsen hierdurch keine weiteren Verpflichtungen. Soweit Lehrgangsgebühren bereits im voraus bezahlt wurden, werden diese in voller Höhe zurückerstattet.

Freizeitmöglichkeiten

Die Landesschule verfügt über eine gemütliche Kellerbar und einen Fernsehraum. In kurzer Zeit kann (auch zu Fuß) das städtische Hallenbad sowie ein öffentlicher Fußballplatz erreicht werden. Mit dem Auto erreichen Sie außerdem ein modern eingerichtetes Badminton- und Squash-Zentrum. Wenn Sie diese Angebote nutzen möchten, bringen Sie bitte entsprechende Kleidung mit. Auf dem Schulgelände steht im Sommer eine Tischtennisplatte zur Verfügung.